Sind Bundesliga Livestreams legal?

Veröffentlicht am: 9th July, 2009

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Bundesliga kostenlos und ohne Pay-TV über das Internet abzurufen ist mittlerweile ein richtiger Trend geworden. Doch wie sehen die rechtlichen Aspekte aus? Darf jeder einfach die Bundesliga als Live-Stream empfangen oder läuft man dabei Gefahr, Uhrheberrechte zu verletzen?

Hintergrund: Die Übertragungsrechte an der Fußball Bundesliga wurden von der Deutschen Fußball Liga (DFL) auch an Sender außerhalb Deutschlands verkauft, z.B. an den chinesischen Sender CCTV-5. Der Gedanke dabei ist, dass Fußballinteressierte auch außerhalb Deutschlands die Bundesliga gerne live sehen möchten, darüber hinaus sichert dies der DFL zusätzliche Einnahmen. Durch das Internet besteht jedoch die Möglichkeit, per Webstream die TV-Sendungen dieser Sender wie CCTV-5 theoretisch überall zu empfangen. Einige dieser Web-TV Angebote benutzen eine sogenannte IP-Sperre, um Zuschauer aus Deutschland von dem Angebot auszuschließen. Dies lässt sich mit kostenloser Software (Proxy Tools) jedoch leicht umgehen.

Ist das legal? Das Ansehen von Streams im Internet ist legal. Eine rechtliche Grauzone betreten sie nur, wenn Sie die Streams weiterverbreiten, aufnehmen oder auf diese verlinken. Auch der Einsatz von Proxy-Servern zum Verschlüsseln Ihres standortes ist rechtlich unbedenklich, es gibt kein Gesetzt, das Ihnen vorschreibt, einer Website Ihren tatsächlichen Aufenthaltsort herausfindbar zu machen.

Vorsicht: Einige TV-Player verwenden die P2P (“peer-to-peer”) Technik, wobei der Zuschauer auch gleichzeitig das Signal weiterverbreitet. Ähnlich wie in Musiktauschbörsen wird dadurch, teilweise ohne Wissen des Nutzers, der PC genutzt um illegale Inhalte zu verbreiten. Nach Meinung von Juristen erfüllt dies bereits die Voraussetzung, eine Abmahnung zu bekommen.

Fazit: Vom Einsatz von P2P Player ist abzuraten, rechtlich unbedenklich ist jedoch das Ansehen von Bundesliga Livestreams, wenn Sie diese nicht aufnehmen oder Links zu diesen setzen. Weitere Informationen finden Sie in diesem Artikel des Manager Magazins.

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